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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 1

Progressionsvorbehalt und Fünftelregelung

Suche nach der richtigen Berechnungsmethode

Martin Hilbertz

Die Frage des Mandanten nach der zu zahlenden Einkommensteuer kann bei feststehenden Besteuerungsgrundlagen im Regelfall schnell beantwortet werden. Anders verhält es sich beim gesetzgeberisch missglückten Zusammenspiel von § 34 Abs. 1 EStG und § 32b EStG; d. h. wenn außerordentliche Einkünfte und Progressionsvorbehalt gleichzeitig bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen. Hier führen die unterschiedlichen Berechnungsmethoden der Finanzverwaltung, von Vertretern aus dem Schrifttum und der Rechtsprechung zu teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Eine aktuelle Entscheidung des widmete sich einem Teilbereich des Zusammenspiels beider Vorschriften.

Zusammentreffen von § 34 EStG und § 32b EStG

Nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer, wenn das zu verbleibende zu versteuernde Einkommen (d. h. ohne außerordentliche Einkünfte)

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negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv ist. Fraglich ist, wie der Progressionsvorbehalt in dieser Fallgestaltung zu berücksichtigen ist. Nach Auffassung des FG Berlin-Br...