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FG Nürnberg 10.05.2007 IV 173/2005, NWB direkt 33/2007 S. 8

Eigenheimzulage bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens

Die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens durch einen Wohnungsnutzer an die Wohnungseigentümerin in Höhe einer möglichen Zinsermäßigung stellt eine die Förderung nach § 4 Satz 2 EigZulG ausschließende Gegenleistung dar, wenn das Darlehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht. Anschaffungskosten einer Wohnung im Sinne des EigZulG durch „Übernahme von Verbindlichkeiten” des Veräußerers liegen nicht vor, wenn die Verbindlichkeiten vom Erwerber, einem nahen Angehörigen, nur kumulativ übernommen werden, und weder klare und eindeutige Vereinbarungen über deren Tilgung (durch den Erwerber) vorliegen, noch erkennbar ist, mit welchen Mitteln diese getilgt werden könnten.