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FG Münster 14.06.2007 3 K 1261/06 Erb , NWB direkt 33/2007 S. 10

Freibetrag nach § 13a ErbStG

Die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG ist auf den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter sowie auf den Erwerb von Sonderbetriebsvermögen ohne gleichzeitigen Erwerb eines Gesellschaftsanteils nicht anwendbar.