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BFH 07.03.2007 I R 18/06 , NWB 34/2007 S. 267

Bilanzierung | Von einer Bank vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigungen nicht passiv abzugrenzen

Eine Vergütung, die der Kreditgeber für seine Bereitschaft zu einer für ihn nachteiligen Änderung der Vertragskonditionen vom Kreditnehmer vereinnahmt hat, ist nach dem NWB NAAAC-52587 in der Bilanz des Kreditgebers nicht passiv abzugrenzen. – Anmerkung: Eine passive Rechnungsabgrenzung ist nur zulässig, wenn Vergütungen, die Kreditinstitute für die Modifizierung von Kreditkonditionen erhalten, Vorauszahlungen für die künftige Kreditgewährung (also für künftige Leistungen) sind. Handelt es sich um Entgelte für die Aufgabe bzw. Modifizierung der bisherigen Rechtsposition, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.