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NWB Nr. 34 vom Seite 2975 Fach 26 Seite 4733

Der arbeitsgerichtliche Gütetermin

Bedeutung und Ablauf des vorgeschalteten Verfahrens

Jan Peter Feddersen

Wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem Rechtsstreit kommt, wird die beklagte Partei mit der Zustellung der Klageschrift meist noch ein weiteres Schreiben des Gerichts erhalten: die Ladung zum Gütetermin. Mit der Einführung eines zwingenden Gütetermins im arbeitsgerichtlichen Verfahren verfolgte der Gesetzgeber in den 50er Jahren zwei Ziele, die noch heute den Gütetermin prägen. Der erste Zweck liegt darin, durch den zuständigen Kammervorsitzenden auf die streitenden Parteien dahingehend einzuwirken, dass es zu einer Streitbeilegung vor dem streitigen Verfahren kommt. Dabei soll insbesondere den rechtsunkundigen, anwaltlich nicht vertretenen Parteien die Sach-, aber vor allem auch die Rechtslage des Falls erläutert werden. Der zweite Aspekt ist die Vorbereitung des streitigen Verfahrens, da der Vorsitzende bereits in diesem Stadium des (Gesamt-)Verfahrens die Behauptungen und Rechtsauffassungen der Parteien kennenlernt. Wegen dieses besonderen (und in gewisser Weise eigenständigen) Charakters des Gütetermins sowie aufgrund des fehlenden Anwaltzwangs vor den Arbeitsgerichten (§ 11 Abs. 1 ArbGG) ist der Steuerberater im Rahmen bestehender Dauermandate häuf...