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BFH 18.10.2006 XI R 10/06, NWB direkt 34/2007 S. 8

Schlüsselfertige Errichtung von Gebäuden durch Ingenieur

Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte. Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.