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FG Niedersachsen 25.04.2007 6 K 515/06, NWB direkt 34/2007 S. 11

Androhung des Widerrufs der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft

Dem drohenden Widerruf einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft kann nicht mit einer vorbeugenden Feststellungsklage entgegengetreten werden. Insoweit fehlt es an einem berechtigten Interesse, weil es zumutbar ist, die angekündigte Widerrufsentscheidung abzuwarten und die eigenen Rechte im Rahmen einer Anfechtungsklage zu verfolgen.