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StuB Nr. 16 vom Seite 607

Automatisierter Kontenabruf

Verfassungsrechtsprechung und Unternehmensteuerreformgesetz 2008

von Dipl.-Vw. RA Ulrich Lichtinghagen, Gummersbach und RAin Andrea Christina Verpoorten, Bonn
Kernfragen
  • In welchen Fällen ist der automatisierte Kontenabruf durch eine Finanzbehörde weiterhin zulässig?

  • Welche Informationen werden im Rahmen des automatisierten Kontenabrufs zur Verfügung gestellt?

  • Ist der Betroffene über einen automatisierten Kontenabruf zu informieren?

Immer noch vertrauen Stpfl. bei der Abwägung des Umfangs ihrer Mitwirkungspflichten nach § 90 AO auf die vermeintlich beschränkten Möglichkeiten der Finanzverwaltung zur Sachverhaltsaufklärung. Diese Zuversicht ist allerdings zumeist trügerisch. Denn in merklichem Maße sind die Instrumentarien der Finanzbehörden zur weitergehenden Sachverhaltsaufklärung aufgerüstet worden. Aktualität hat dieser Beratungs- und Hinweispunkt im Zusammenhang mit der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beschlossenen Abgeltungssteuer erhalten. Die Hoffnungen, im Rahmen der Einführung dieser Form der Besteuerung zum werde sich auch das Verfahren des automatisierten Kontenabrufs erledigen, haben sich als unbegründet erwiesen. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen zur Kontenabfrage und die sich hieraus für den Stpfl. ergebenden Konsequenzen dar. Vor dem Hintergrund der ...