Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 05.06.2007 VII R 17/06, NWB direkt 36/2007 S. 3

Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Bankkonto

Zahlt die Finanzbehörde aufgrund einer Sicherungsabtretung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank, ist die Bank selbst dann Leistungsempfängerin i. S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn Kontoinhaber der Zedent ist. War der Zedent aufgrund der Sicherungsabrede im Innenverhältnis zur Bank weiterhin verfügungsberechtigt, kann die Finanzbehörde die Bank nur dann nicht auf Erstattung einer rechtsgrundlosen Zahlung in Anspruch nehmen, wenn der Finanzbehörde ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass der Zedent trotz der Abtretungsanzeige Leistungsempfänger sein soll.