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BFH 11.07.2007 I R 105/05, NWB 36/2007 S. 278

Einkommensteuer | Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG für Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art

Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die im ersten Wirtschaftsjahr der Anwendung des neuen Körperschaftsteuerrechts erzielt werden, führen gem. NWB YAAAC-53700 nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i. d. F. des StSenkG v. . – Anmerkung: Entscheidungstragend ist, dass der Gewinn eines rechtlich nicht selbständigen Betriebs gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Fall des kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahrs bereits mit Ablauf des Kalenderjahrs „zufließt”, nicht erst mit Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (wie es in der Regel der Fall ist, wenn der Betrieb als Kapitalgesellschaft organisiert ist und Gewinnausschüttungen erfolgen). Deshalb fällt der im Jahr 2001 erziel...