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FG Münster 14.03.2006 6 K 4386/03 F, NWB direkt 36/2007 S. 5

Von den Eigentumsquoten abweichende Einkünftezurechnung bei Gemeinschaften

Einkünfte einer Eigentümergemeinschaft sind den Beteiligten nach den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen anteilig zuzurechnen, soweit keine steuerlich berücksichtigungsfähige Vereinbarung über eine abweichende Einkünftezurechnung besteht.