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BGH 27.06.2007 XII ZR 54/05, NWB 36/2007 S. 281

Mietrecht | Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbots in AGB

Eine Klausel im Mietvertrag, nach der der Mieter nur mit solchen Zahlungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen oder die Zurückbehaltung erklären kann, die entweder rechtskräftig festgestellt sind oder zu denen die Vermieterin im Einzelfall jeweils ihre Zustimmung erklärt, ist unwirksam. Einer an § 309 Nr. 3 BGB auszurichtenden Inhaltskontrolle hält dieses Aufrechnungsverbot nicht stand, denn es macht die Zulässigkeit der Aufrechnung auch mit unbestrittenen Gegenforderungen im Einzelfall jeweils von der Zustimmung der Vermieterin abhängig. Die Bestimmung ist im vorliegenden Fall zwar nicht unmittelbar anwendbar, weil der Beklagte die Räume zum Betrieb einer Zahnarztpraxis gemietet und damit als Unternehmer gehandelt hat. Sie stellt aber eine Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots des § 307 BGB dar. Ein solches Au...