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BBK Nr. 17 vom Fach 16 Gr. M Seite 5

Maßgeblichkeitsgrundsatz

I. Begriff und Wesen

Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz ist die Handelsbilanz für die Steuerbilanz hinsichtlich Bilanzierung und Bewertung maßgeblich. Für die Bewertung sind in der Steuerbilanz Besonderheiten zu beachten, die gesetzlich ausdrücklich vorbehalten sind. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen können in der Steuerbilanz wahlweise ausgeübt werden und setzen dann in der Handelsbilanz eine gleichlautende Bewertung voraus.

II. Bilanzierung

1. Gebote und Verbote der Bilanzierung

Sind in besonderen Vorschriften des Handelsrechts Bilanzierungsgebote enthalten, führen sie aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Steuerbilanz zu einer zwingenden Bilanzierung. Ebenso führen handelsrechtliche Bilanzierungsverbote steuerlich zu Aktivierungs- und Passivierungsverboten (→  ). Diese Bilanzierungsgebote und -verbote sind für die Steuerbilanz bereits aufgrund von Gesetzen oder der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend. Ihre Geltung hängt im Einzelfall nicht von einer entsprechenden Bilanzierung des Unternehmers in der Handelsbilanz ab. Ist in der Handelsbilanz nicht so bilanziert,...