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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 1

Fall Gerd Gierig, Andrea Anders und Markus Neubauer – Aufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten

Innergemeinschaftliches Reihengeschäft, Ansatz von Betriebsvermögen gem. § 13a ErbStG, Zulässigkeit des Einspruchs gegen Haftungsbescheid

von Dipl.-Kaufmann Udo Cremer, Steuerberater, Aldenhoven, und Dipl.-Kaufmann Dirk J. Lamprecht, Göttingen

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1. Teil: Umsatzsteuer

I. Sachverhalt

Gerd Gierig (G) betreibt in Aachen, Schillergasse 13, in der Rechtsform eines Einzelunternehmens ein Bauunternehmen mit angeschlossenem Handel mit Baustoffen aller Art. Im zu betrachtenden Zeitraum ist von G kein Antrag i. S. des § 20 Abs. 1 UStG gestellt worden. Der Voranmeldungszeitraum (VZ) ist der Kalendermonat.

Im Jahr 2006 bedürfen nachfolgende Geschäftsvorfälle einer näheren Klärung. Dabei ist auf die Umsatzart, den Ort der Leistung, die Bemessungsgrundlage (auch bei steuerfreien Umsätzen), evtl. Steuerbefreiungen, die Umsatzsteuer, die abzugsfähigen Vorsteuern und den Voranmeldungszeitraum, in denen ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu erklären sind, einzugehen. Bestehende Optionsmöglichkeiten werden nur in Anspruch genommen, wenn sich dies aus dem jeweiligen Sachverhalt ergibt.

Tz. 1

Im April 2006 lieferte G an einen Einzelhändler E in Essen Baumaterial zu einem Gesamtpreis von 40 000 € ohne gesondert in Rechnung gestellten USt-Ausweis. Auf ausdrücklichen Wunsch des E wurde das gesamte Baumaterial an den von E beauftragten Frachtführer Schnell (S) m...