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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 K 740/05 EFG 2008 S. 73 Nr. 1

Gesetze: ZPO § 240 S. 1, FGO § 103, FGO § 104 Abs. 1, FGO § 104 Abs. 2, FGO § 155

Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Aufhebung eines trotz Verfahrensunterbrechung ergangenen Urteils vor seiner Zustellung

Leitsatz

Wird dem Gericht vor Zustellung bzw. Verkündung eines bereits gefällten Urteils bekannt, dass das Verfahren – hier wegen bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin – unterbrochen ist, so haben die Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, wieder in die Beratung einzutreten und das wirkungslose Urteil aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 73 Nr. 1
MAAAC-58195

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