Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 27.06.2007 1 K 621/05, NWB direkt 39/2007 S. 4

Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung

Eine 60qm-Wohnung ist für eine Einzelperson als Zweitwohnung am Tätigkeitsort ausreichend. Aufwendungen für eine größere Wohnung sind nur entsprechend gekürzt im Rahmen einer doppelten Haushaltführung abziehbar.