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OLG Brandenburg 02.04.2007 3 W 37/06, NWB 39/2007 S. 305

Kreditsicherungsrecht | Sittenwidrigkeit der Mithaftung von Angehörigen auch bei privaten Gelegenheitskreditgebern

Die Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung von Angehörigen, die durch diese Mithaftung in krasser Weise finanziell überfordert werden, gelten für alle entgeltlichen Kreditverträge, damit auch gegenüber privaten Gelegenheitskreditgebern (, EWiR 2007 S. 487).