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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1062/04

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Keine Berücksichtigung von die frühere Ehefrau betreffenden Detektivkosten als außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz

Aufwendungen für den Einsatz eines Detektivs mit dem Ziel, herauszufinden, ob die frühere Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen ist, und so die Unterhaltszahlungen im Wege der Abänderungsklage reduzieren zu können, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 347 Nr. 6
SAAAC-58997

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