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FG Saarland 23.08.2007 1 V 1253/07, NWB 40/2007 S. 308

Einkommensteuer | Betriebsvermögen und Ansparrücklage (§ 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG)

Bei der Ermittlung des Betriebsvermögens i. S. des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist grds. auch ein Gewinnvortrag zu berücksichtigen ().