Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBEV Nr. 10 vom Seite 326

Neue Rahmenbedingungen für Private Equity und Venture Capital

Konsequenzen für Beteiligungsgesellschaften nach dem Gesetzentwurf zum MoRaKG

von Michael Schachtner, München

Ausgelöst durch die „Heuschrecken”-Debatte Anfang 2005 hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag v. angekündigt, die Rahmenbedingungen für privates Beteiligungskapital in Deutschland neu zu ordnen und ein Private Equity-Gesetz zu schaffen. Daraufhin veröffentlichte das BMF am ein Eckpunktepapier zur Förderung von Wagniskapital. Der Referentenentwurf folgte am . Schließlich beschloss das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am zum MoRaKG Stellung genommen. Im Fokus des folgenden Beitrags stehen die wesentlichen neuen Regelungen für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland.

I. Hintergrund

Die Bundesregierung hat erkannt, dass Beteiligungskapital aus dem privaten Sektor („Private Equity”) eine Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen in verschiedenen Lebenszyklusphasen darstellt (vgl. hierzu bereits Geier, BBEV 2007 S. 190 NWB BAAAC-46542). Beteiligungsgesellschaften investieren je nach Schwerpunkt z. B. in junge Unternehmen („Venture Capital Fonds”) oder in Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten („Distressed/Special Situations Fonds”). Die eigentliche Be...