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BFH  - I R 52/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 37 Abs 2, KStG § 37 Abs 1, KStG § 28 Abs 2

Rechtsfrage

Kann aus dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 KStG n.F. gefolgert werden, dass nur ein auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestelltes Körperschaftsteuerguthaben für eine (Vorab-)Ausschüttung genutzt werden darf?

Ausschüttung; Endbestand; Feststellung; Körperschaftsteuerguthaben; Körperschaftsteuerminderung

Fundstelle(n):
RAAAC-60706

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