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StuB Nr. 20 vom Seite 771

Die Überschuldungsprüfung im Fokus der Rechtsprechung

von Wirtschaftsreferent Thomas C. Wolf, Renningen
Kernfragen
  • Was versteht die Rechtsprechung unter Überschuldung?

  • Welche Reihenfolge ergibt sich bei der Überschuldungsprüfung?

  • Welche Werte sind in der Überschuldungsbilanz anzusetzen?

Trotz positiver Unternehmensnachrichten und sinkender Insolvenzfallzahlen bleibt die Prüfung der Überschuldung wegen der zivil- und strafrechtlichen Risiken unverändert ein aktuelles Thema der Unternehmensumwelt. Demgegenüber sind grundlegende Judikate zur Überschuldung eher selten zu beobachten, meist kommen sie im Gefolge der Rechtsprechung zum Eigenkapitalersatz zum Tragen. Mit dem folgenden Beitrag soll ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung zur Überschuldungsprüfung vermittelt werden.

I. Die Rechtsprechung zur Überschuldungsprüfung

1. Gesetzeslage

Überschuldung liegt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Der BGH spricht in diesem Zusammenhang von der rechtlichen Überschuldung . Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist (Fortführungsprognose). Durch die Wortwahl „bei der Bewertung” wird deutlic...