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NWB Nr. 44 vom Seite 3850

Erbschaftsteuer-DBA-Österreich tritt am 1. 1. 2008 außer Kraft

Das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern (ErbSt-DBA) ist von deutscher Seite fristgerecht zum Jahresende gekündigt worden. Entsprechend Art. 12 Abs. 2 dieses Abkommens tritt es damit am außer Kraft. Die deutsche Seite beabsichtigt, mit der österreichischen Seite Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom bis eintreten.

Grund der Kündigung ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer mit Ablauf des aufgrund der Entscheidung der österreichischen Regierungskoalition, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage nicht zu beheben.

Mit Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer entfällt die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung; das ErbSt-DBA wird überflüssig. Seine Kündigung ist geboten, da eine Weiteranwendung nach Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer einen gesteigerten Anreiz für vermögende Deutsche schaffen würde, auf relativ einfache Weise die d...