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OFD Karlsruhe 10.10.2007 S 2227/147 - St 146, BBK 21/2007 S. 4721

Übernahme von Studiengebühren für den Besuch einer Berufsakademie durch den Arbeitgeber

Bei der Übernahme von Studiengebühren in einem Ausbildungsdienstverhältnis durch den Arbeitgeber kann lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vermieden werden, wenn das ganz überwiegend betriebliche Interesse dokumentiert wird, in dem sich der studierende Arbeitnehmer verpflichtet, die Gebühren zurückzuzahlen, wenn er das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss auf eigenen Wunsch verlässt.