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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1487/07

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1

Steuerpflicht von „Spin-Off-Dividenden„

Leitsatz

Bei den von einer ausländischen Aktiengesellschaft einem unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer Tochtergesellschaft gewährten Aktien (sog. „spin-off-dividend„) handelt es sich um einen sonstigen einkommensteuerpflichtigen Bezug aus Aktien in Form eines besonderen Vorteils (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Fundstelle(n):
BAAAC-61851

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