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FG Hamburg 17.08.2007 5 K 160/06 , NWB direkt 45/2007 S. 9

Gemeinsame Wohnung am Beschäftigungsort

Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sind nicht erfüllt, wenn beide Ehepartner mit der gemeinsamen Tochter am Beschäftigungsort wohnen und von dort jeweils ihrer Beschäftigung nachgehen, am Heimatort aber ihre bisherige Wohnung beibehalten.