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StuB 21/2007 S. 833

Außenhaftung des Gesellschafters bei existenzvernichtenden Eingriffen

Missbräuchliche Eingriffe des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen, die zur Insolvenz der GmbH führen oder die wirtschaftliche Schieflage vertiefen, machen diesen unter dem Aspekt der „Existenzvernichtungshaftung” ersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich handelt und dabei gegen die guten Sitten verstößt. Die Haftung besteht allerdings nicht unmittelbar gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sondern allein gegenüber der GmbH selbst ( NWB BAAAC-52500).

Praxishinweise: (1) Der Insolvenzverwalter machte gegenüber dem früheren Geschäftsführer Schadenersatzansprüche gelten, weil dieser das Inventar eines von der GmbH betriebenen Hotels als Darlehenssicherheit übereignet hatte. Außerdem sah der Kläger in der Aufhebung eines Pachtvertrags sow...