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BFH  - VI R 34/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 8 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 42d

Rechtsfrage

Ist bei der unentgeltlichen Überlassung eines nach dem Kraftfahrzeug- oder Straßenverkehrssteuerrecht im Kraftfahrzeugschein als Lastkraftwagen klassifizierten Kombinationskraftwagen (hier: als Monteur- und Werkstattwagen genutzter zweisitziger Opel Combo Kastenwagen mit Materialschränken und -fächern) bei fehlenden Aufzeichnungen immer auch von einer Privatnutzung auszugehen und daher ein geldwerter Vorteil nach der 1 %-Regelung und ggf. auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Arbeitslohn anzusetzen? Scheidet dies bei Nutzung eines Lkw grundsätzlich aus, weil ein solches Fahrzeug nur zum Transport von Gütern, nicht aber zum Transport von Personen eingerichtet und bestimmt ist?

1 v. H. - Regelung; Kombinationskraftwagen; LKW; PKW-Überlassung; Privatnutzung

Fundstelle(n):
HAAAC-62445

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