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BFH 17.07.2007 IX R 2/05, NWB 46/2007 S. 351

Einkommensteuer | Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten

Nach dem NWB BAAAC-61890 können Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. – Anmerkung: Fallen Aufwendungen nach Auslaufen eines Mietverhältnisses an, ist nach dieser Entscheidung grds. anzuraten, zweigleisig zu verfahren, sich nämlich sowohl um die Weitervermietung als auch um einen Verkauf zu bemühen. Noch besser wäre es, sich zunächst nur um eine Anschlussvermietung zu kümmern und erst später die Veräußerung zu betreiben, damit es bei einer Mitveranlassung durch die Nutzungsüberlassung bleibt und dieser Veranlassungszusammenhang nicht durch den veräußerungsbedingten Veranlassungs...