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LAG Hessen 22.10.2007 17 Sa 473/07, NWB 46/2007 S. 357

Arbeitsrecht | Kein allgemeiner Anspruch auf bezahlte Pausen

Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsunterbrechungen. Das Hessische LAG wies die auf Pausenlohn gerichtete Klage eines Mitarbeiters gegen seine Firma ab (). Eine entsprechende betriebliche Übung bestand im Unternehmen nicht, der Arbeitsvertrag regelte ebenfalls keinen Pausenlohn. Die Entscheidung und deren Herleitung sind auch auf Raucherpausen anwendbar.