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FG München 28.02.2007 9 V 4735/06, NWB direkt 46/2007 S. 3

Nichterklärung der BfA-Rente als Steuerhinterziehung

Bei einer viele Jahre andauernden Nichterklärung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) ist von einem Hinterziehungsvorsatz auszugehen, so dass die zehnjährige Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eingreift.