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BMF 29.10.2007 IV B 6 - S 1301-NDL/07/0006, NWB direkt 46/2007 S. 5

DBA-Niederlande: Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer

Die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung. (a) Der frühere Tätigkeitsstaat hat das Besteuerungsrecht, sofern die Abfindung hauptsächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gewährt wird. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Ausscheiden aus dem Dienst auch in dem Vertragsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, oder in einem Drittstaat tätig war, ist die Abfindung zeitanteilig entsprechend der Besteuerungszuordnung der Vergütungen der früheren Tätigkeit auf die beiden Vertragsstaaten aufzuteilen. Hierbei soll die gesamte Dauer des maßgeblichen Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. War der Arbeitnehmer auch in einem Drittstaat tätig, ist die Abfindung insoweit im Ve...