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BFH 05.06.2007 I R 97/06, NWB direkt 46/2007 S. 8

Bewertungswahlrecht bei Verschmelzung

Im Falle einer Verschmelzung darf die übertragende Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BStBl 1998 I S. 268 Tz. 03.01, 11.01).