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FG München Urteil v. - 5 K 4821/06

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 S. 2EStG § 8 Abs. 2 S. 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2

Fahrtenbuch mittels Computerprogramm

Vereinbarung eines Nutzungsverbots

1 %-Regelung

Leitsatz

Steht die Bewertungsalternative Fahrtenbuch aus Rechtsgründen nicht zur Verfügung, greift die sog. 1 %-Regelung, nämlich die Bewertung auf Grundlage des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Auch die formelle Vereinbarung eines Nutzungsverbotes und das Vorhandensein eines Zweitwagens – was im Streitfall schon gar nicht vorgetragen wurde – schließen nicht aus, dass nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eine Privatnutzung für erwiesen gehalten werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAC-62840

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