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BGH 17.10.2007 VIII ZR 251/06, NWB 47/2007 S. 365

Kaufvertragsrecht | Kein Ausschluss der Kfz-Reparaturkostengarantie wegen geringfügiger Überschreitung des Wartungsintervalls

Der Gebrauchtwagenkäufer muss nicht automatisch auf seinen Garantieanspruch verzichten, wenn er die vorgeschriebenen Inspektionen versäumt hat. Entsprechende Klauseln in den AGB sind unwirksam (). Anbieter von Gebrauchtwagengarantien können sich nicht allein auf die Überschreitung der Inspektionsintervalle und Altverträge berufen. Im Streit stand hier die Überschreitung des 15 000-km-Inspektionsintervalls um 827 km. Das Gericht verurteilte die Versicherung des Herstellers zur Begleichung des Schadens, weil das Versäumen der Inspektion für den Schaden nicht ursächlich war. Die Anbieter von Gebrauchtwagengarantien können jedoch die Beweislast für die Kausalität vertraglich dem Autokäufer auferlegen.