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FG Niedersachsen 13.04.2007 10 S 28/06, NWB direkt 47/2007 S. 6

Leichtfertig oder vorsätzlich unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld

Bei Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung erfasst § 70 Abs. 2 EStG auch Änderungen, die nach Ergehen des ursprünglichen Bescheids eintreten. Allein eine pflichtwidrige Handlung begründet keinen bedingten Vorsatz.