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BFH 29.08.2007 IX R 58/06, StuB 22/2007 S. 873

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

(1) Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat (Ergänzung zum obigen ). (2) Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das FA nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festzusetzen (Bezug: § 251 Abs. 2 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Nr. 1 KraftStG; § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 209, § 210 InsO).

Praxishinweise: Wie in der Entscheidung IX R 4/07 vom selben Tag bleibt der BFH dabei, dass der Steuertatbestand auch dann in der Person des Insolvenzverwalters verwirklicht wird, wenn dieser kei...