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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 182/07 E

Gesetze: AO § 129

Veranlagung nach der Splittingtabelle trotz Ehescheidung

Leitsatz

Kann das Besteuerungsmerkmal „geschieden” der Einkommensteuererklärung ohne weitere Überlegungen und Schlussfolgerungen entnommen werden, so handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, wenn von Seiten des FA eine Änderung der Personen-Stammdaten, die den Steuerpflichtigen als verheiratet ausweisen, nicht veranlasst und deshalb eine Veranlagung unter Anwendung der Splittingtabelle durchgeführt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAC-63605

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