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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 129/07 EFG 2007 S. 1980 Nr. 24

Gesetze: GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Steuerpflicht für Grundstücke einer islamischen Kultusgemeinde

Leitsatz

  1. Eine islamische Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, fällt nicht unter die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG.

  2. Die ausschließlich auf jüdische Kultusgemeinden beschränkte Norm des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 365 Nr. 6
EFG 2007 S. 1980 Nr. 24
FAAAC-63610

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