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BBEV Nr. 12 vom Seite 391

BBEV Reihe zur Testamentsvollstreckung – 2. Teil

Haftungsgefahren erkennen und vermeiden!

von Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer, beide Bonn und

Wird die Beurteilung rechtlicher Fragen im Rahmen der Testamentsvollstreckung erforderlich, kann und muss der Testamentsvollstrecker Rechtsrat einholen. Und dies könne der Erblasser auch erwarten, so der BGH klipp und klar in seiner Entscheidung zur Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch Steuerberater ( NWB HAAAB-88521). Aber nicht nur die berechtigte Erwartungshaltung des Erblassers, sondern auch die Sorge um die eigene Tätigkeit erfordert die Beherrschung der Haftungs- und Risikofragen der Testamentsvollstreckung. Wer diese Grundlagen nicht beachtet, begeht ein Verschulden „gegen sich selbst”. Erst jüngst hat der NWB OAAAC-46756) ungeachtet zahlreicher kritischer Stimmen die Verjährungsfrist für Haftungsansprüche gegen den Testamentsvollstrecker mit 30 Jahren festgestellt. Noch vor der Behandlung der Vergütungsansprüche wollen wir Sie daher in diesem zweiten Teil unserer BBEV Reihe zur Testamentsvollstreckung in Bezug auf mögliche Haftungsfallen sensibilisieren und Wege hieraus aufzeigen.

I. Oft unterschätzt: Haftungsgefahren bei der Testamentsvollstreckung

Nicht nur in der Vergangenh...