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FG Saarland 13.09.2007 2 K 1223/03, NWB 48/2007 S. 369

Einkommensteuer | Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung unter Ehegatten

Eine personelle Verflechtung zwischen dem Ehemann als „Nur-Besitz-Gesellschafter” und seiner Ehefrau als Mehrheitsgesellschafterin der Betriebs-GmbH ist zu bejahen, wenn der Ehemann die Betriebs-GmbH faktisch beherrscht oder wenn zwischen den Eheleuten eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Für die Existenz einer solchen Verflechtung spricht es insbesondere, wenn der steuerlich beratene Ehemann wegen der Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt, über längere Zeiträume keine Gewinnausschüttungen beschlossen werden und die Ehefrau im Zuge der Vermögensauseinandersetzung ihrem Ehemann ihre Anteile zum Nennwert (hier: 26 000 DM) überträgt, obwohl der Verkehrswert der Anteile mehrere Millionen DM beträgt (