Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AG Bremen 06.02.2007 4 C 0251/06, NWB 48/2007 S. 374

Straßenverkehrsrecht | Klage gegen ausländischen Kfz-Versicherer in Deutschland

Ein beim Verkehrsunfall im EU-Ausland Geschädigter kann die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Sitz im Ausland (hier: Italien) an seinem Wohnsitz verklagen (, DAR 2007 S. 592).