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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 6

Schweizer Pensionskassen

Behandlung von Einzahlungen und Leistungen ab 2005

Andrea Ghirardini

Knapp zwei Jahre nach ihrer ersten Verfügung hat die erneut zur steuerlichen Behandlung von Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen nach dem Alterseinkünftegesetz Stellung genommen. Die bisherigen Weisungen wurden ergänzt, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Freizügigkeitsleistungen, der begünstigten Verwendung von Einmalauszahlungen sowie der Rückzahlung von Vorbezügen an die Pensionskasse.

Schweizer Pensionskassen „wie” Basisversorgung

Sowohl die obligatorischen wie auch die überobligatorischen Beiträge zu Schweizer Pensionskassen sind Pflichtbeiträge und wie Beiträge in die Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG berücksichtigungsfähig. Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse – seien es Rentenzahlungen oder Einmalauszahlungen – unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 grundsätzlich mit dem maßgebenden Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Einkommensteuer.

Ausnahme: Pensionskasse wurde 1984 geschlossen

Wurde die Pensionskasse aufgrund des Schweizer Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) 1984 geschlossen, fallen Rentenauszahlungen aus diesen Pensions...