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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 7

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei Mitunternehmern

Mitunternehmervergütung trotz Arbeitnehmerstatus

Karin Campen

Zuwendungen an Gesellschafter sind ein Thema, dass immer wieder Anlass für steuerliche Fragen bietet. In einem aktuell entschiedenen Fall des ) ging es um die steuerliche Behandlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei einer aufgrund einer Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft zur Mitunternehmerin gewordenen Arbeitnehmerin. Die Frage der Sozialversicherungspflicht und die steuerliche Behandlung der Beiträge zur Sozialversicherung können aber auch z. B. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH immer wieder ein wichtiges Thema sein.

Arbeitgeberanteile als Sondervergütung nach § 15 EStG

In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte sich die Klägerin im Jahr 1998 durch eine Einlage in Höhe von 5 000 DM an der GmbH, bei der sie beschäftigt war, beteiligt. Hierdurch war eine atypisch stille Gesellschaft entstanden. Anlässlich einer Betriebsprüfung für die Jahre 1998 bis 2001 hatte das Finanzamt die von der GmbH für die Klägerin entrichteten Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung als Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG eingestuft und die Sonderbetriebseinnahmen der Klägerin entsprechend erhöht.

Die Zuordnung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung aufgrund der mitunternehmerischen Tätigkeit wurde vom BFH bestätigt und die bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik damit fortgesetzt.