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BFH 25.07.2007 III R 15/07, NWB direkt 48/2007 S. 3

Klagefrist bei unvollständiger Einspruchsentscheidung

Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären Klagefrist gerügt, endet die Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der fehlenden Seite.