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FG Niedersachsen 18.10.2007 5 K 137/07, NWB direkt 48/2007 S. 10

Keine Steuerbefreiung für Glücksspiele mit Geldeinsatz

Glücksspiele mit Geldeinsatz sind seit Inkrafttreten der Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG am (BGBl 2006 I S. 1095) nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit. Die Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verstößt nicht gegen Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts. Die Vorgaben der MwStSystRL lassen nach ihrem Wortlaut Ausnahmen von der grds. Befreiung zu. Die Höchsteinsatzbegrenzung erfolgt auch aus gewerberechtlichen und ordnungspolitischen Gründen (z. B. Eindämmung der Spielsucht). Eine umsatzsteuerrechtliche Zielrichtung kommt dieser Begrenzung nicht zu. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist die Revision zum BFH zugelassen (Az. des BFH liegt noch nicht vor).