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BBB Nr. 12 vom Seite 367

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf den Vergleich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung

Wird die Eigenfinanzierung bei Kapitalgesellschaften im Privatvermögen diskriminiert?

von Dirk Beyer, Berlin

Die Abgeltungssteuer ab gilt für private Einkünfte aus Kapitalvermögen und Wertpapierveräußerungen. Die Besteuerung des Kapitalvermögens wird dadurch neuen Regeln unterworfen. Betroffen sind z. B. „klassische Sparer” und Geldanleger, aber auch GmbH-Gesellschafter und Aktionäre. Als Steuerberater sollten Sie auf die Frage von Mandanten vorbereitet sein, welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf den Vergleich zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen haben wird. Gleichzeitig erfahren Sie hier die wesentlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer im Überblick.

I. Kernpunkte der Abgeltungssteuer

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (bisher § 23 EStG) wird durch die Abgeltungssteuer neu geregelt. Zentraler Punkt ist dabei die Zusammenführung dieser Tatbestände in der Neuregelung eines einheitlichen Tatbestandes (Neufassung des § 20 EStG), wobei Sonderregeln betreffend Steuersatz und Besteuerungsverfahren in §§ 32d, 43, 44 EStG (neu) festgelegt sind. Eine wichtige Ausnahme von der Abgeltungssteuer gilt für Immobili...