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BBB 12/2007 S. 358

Gründer und junge Unternehmen: Fusion von Förderprogrammen

Anfang 2008 werden die bestehenden KfW-Förderprogramme „Startgeld” für Gründer und „Mikrodarlehen” für junge Unternehmen unter dem Namen „Kfw-StartGeld” zusammengelegt. Der wichtigste Vorteil für Ihre Mandanten: Die KfW-Bankengruppe befreit die Hausbanken, bei denen die Förderung nach wie vor beantragt werden muss, vollständig von der Haftung. Bisher gab es lediglich eine Haftungsbefreiung von 80 %. Die Neuerung sollte tendenziell zu günstigeren Kreditkonditionen führen.

Weitere Infos unter www.kfw-mittelstandsbank.de (→ Kredite, StartGeld und/oder Mikro-Darlehen).