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BBB 12/2007 S. 360

Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung

Der Bundestag hat am das neue Rechtsdiensleistungsgesetz (RDG) beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann dass Gesetz zum in Kraft treten. Das neue RDG umfasst folgende Eckpunkte:

1. Das RDG führt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein.

2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung erfährt eine Neuausrichtung und eine Definition (§ 2 Abs. 1 RDG): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind dagegen in Zukunft keine Rechtsdienstleistungen.

3. Die Rechtsprüfung kann in Zukunft durch Nichtanwälte erfolgen, wenn es sich um eine sog. Nebenleistung im Z...