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BBEV Nr. 12 vom Seite 3

Abgeltungsteuer: Übergangsregelungen für Spezialfonds verschärft

Ab 9. 11. 2007 keine steuerfreien Veräußerungsgewinne mehr

von Heiko Wunderlich und Maik Paukstadt, beide München und

Das EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ermöglichte es vermögenden Privatpersonen insbesondere bei Gründung eigener Investmentfonds (sog. Spezial- oder Millionärsfonds), dauerhaft die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zu umgehen. Diese Möglichkeit besteht nach der Streichung der „grandfathering rule” durch das Jahressteuergesetz 2008 für ab dem erworbene Anteile an betroffenen Fonds nun nicht mehr. Dieser Beitrag stellt die Gestaltungsmöglichkeit durch Spezialfonds, die Änderung des Investmentsteuergesetzes und die Besteuerungsfolgen der Gesetzesänderung dar.

I. Gestaltungsmöglichkeit durch Spezialfonds vor dem Jahressteuergesetz 2008

Der Deutsche Bundesrat hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2008 darum gebeten, zu prüfen, „ob die Fortgeltung der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für vor dem erworbene Investmentanteile eingeschränkt werden soll” (vgl. BT-Drucks. 16/6739).

Begründet wurde dieser Prüfauftrag mit der Möglichkeit vermögender Privatpersonen eigene Investmentfonds – inbesondere in Luxemburg – zu gründen (Luckner, BBEV 2007 S. 280 NWB HAAAC-53895 und Rinas, BBEV 2007 S. 184 NWB RAAAC-46541). Eine Gleichbeh...